AGB und Patientenaufklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller niedergeschriebenen bzw. mündlich geschlossenen Verträge mit L. Becker-Lingener Osteopathie. Nebenabreden gelten nur mit schriftlicher Bestätigung per Briefpost bzw. Fax als anerkannt. Spätestens mit der ersten Inanspruchnahme von Leistungen von Frau Becker-Lingener gelten diese Bedingungen als angenommen.Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten mit dem Ziel der Linderung oder Beseitigung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen mit den gegebenen therapeutischen Mitteln. Alle durch Frau Becker-Lingener durchgeführten Therapien erfolgen in Absprache mit dem Patienten, welcher sich verpflichtet, alle Fragen zu seiner Person, insbesondere zu seiner Gesundheit und den bisherigen Behandlungsverlauf betreffend, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten.
Osteopathie
Eine osteopathische Behandlung dauert 40 - 50 Minuten und kostet zwischen 70 - 85€ für Erwachsene und 60 - 65€ für Kinder. Bitte beachten Sie, dass die osteopathische Behandlung keine Wellnessdienstleistung ist, die einem festgesetzten Behandlungszeitraum unterliegt. Die Behandlung kann nach einigen Behandlungstechniken im Sinne der Gesundheit beendet werden, da ansonsten Irritationen hervorgerufen werden können, die den Behandlungsverlauf stören. Die Kostenübernahmen bzw. Kostenerstattungen sind unterschiedlich geregelt. Hierfür verlangen manche Krankenkassen eine ärztliches Privatrezept. Bitte fragen Sie im Zweifel im Vorfeld bei Ihrer Kasse nach, wie diese es handhabt. Die Abrechnung der Behandlungen erfolgt bei Privatpatienten sowie gesetzlich Versicherten gleich. Sie erhalten eine Rechnung über die osteopathischen Behandlungen, die Sie zunächst selbst bezahlen. Bei einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker richtet sich die Kostenübernahme ausschließlich nach dem von Ihnen gewählten Tarif und ist eine Vertragsleistung zwischen Ihnen und Ihrer privaten Zusatzversicherung. Patienten, die bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, erhalten in der Regel ebenfalls eine anteilige Kostenübernahme nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).Auch bei ihnen ist diese
abhängig vom gewählten Tarif und wiederum ausschließlich eine Vertragsleistung zwischen Patient und der privaten Krankenkasse. Dies gilt auch bei Inanspruchnahme anderer naturheilkundlichen Verfahren. Bitte fragen Sie bei Unsicherheiten Ihren Versicherer oder lesen Sie aufmerksam Ihre Vertragsunterlagen. Rechnungen können nicht im Nachhinein zu Gunsten der Kostenerstattung der Versicherer geändert werden.
Terminabsagen / Terminversäumnisse
Die Praxis bzw. die Leistungen von L. Becker-Lingener Osteopathie wird bzw. werden nach dem Bestellsystem geführt. Dies bedeutet, dass die vereinbarte Zeit ausschließlich für Sie reserviert ist. Diese Vereinbarung dient nicht nur der Vermeidung von Wartezeiten im organisatorischen Sinne, sondern begründet zugleich beiderseitige vertragliche Pflichten.Terminvereinbarungen gelten per Telefon, Fax, Email oder mündlich, auch ohne Terminzettelvergabe. Nicht einzuhaltende Termine sind 24 Stunden vorher abzusagen. Nicht abgesagte Termine werden nach § 615 BGB dem Patienten privat in Rechnung gestellt. Die hierfür anfallenden Kosten richten sich nach dem Wert der entfallenen Anwendung.Verspätungen des Patienten begründen keine Nachleistungspflicht des Therapeuten. Eine Kürzung der Behandlungszeit durch private Gründe des Patienten bedingt keine Kürzung des zu leistenden Honorars. Es ist der zuvor vereinbarte Preis für die gesamte Buchung des Behandlungstermins zu leisten, auch wenn dieser nicht vollumfänglich in Anspruch genommen wurde.
Haftungsausschluss
L. Becker-Lingener Osteopathie schließt jegliche Haftung für Schäden am Patienten oder dessen Eigentum aus, die durch Nichtbeachtung der AGB, durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Frau Becker-Lingener übernimmt vor, während und nach den Anwendungen keine Haftung für die Wertgegenstände der Patienten.Aussagen, die von Frau Becker-Lingener, oder anderen Mitarbeitern der jeweiligen Praxis getätigt werden, beruhen immer auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Da es zu diversen Themen unterschiedliche Lehrmeinungen gibt, kann nicht in jeder Hinsicht gewährleistet werden, die aktuellste (oder aktuell als beste anerkannte) Aussage getroffen, bzw.Therapie angewendet zu haben. Desweiteren ist nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, alle Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen. Aus diesem Grund übernimmt Frau Becker-Lingener keine Haftung für technische Mängel, fehlerhafte Links oder Inhalte von Websites Dritter und deren Angeboten auf betreffender Seite.
Geschäftsbeziehungen
Private Krankenkassen / private Zusatzversicherungen / Beihilfe / Selbstzahler:
Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage eines beiderseitig geschlossenen Vertrages von Leistungserbringer (Frau Becker-Lingener) und Patient bzw. Patientin. Es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung des Patienten und dem Leistungserbringer (Frau Becker-Lingener). Diese Vereinbarung ist unabhängig von einer Erstattung, der Erstattungshöhe und dem Zeitpunkt der Vergütung durch Erstattungsstellen (Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen). Bitte erkundigen Sie sich entsprechend bei Ihrer Krankenversicherung/Beihilfe sowie Ihrer Zusatzversicherung. Grundsätzlich gelten die Preise von L. Becker-Lingener Osteopathie. Vor der Behandlung wird eine Honorarvereinbarung mit dem Patienten abgeschlossen.
Fälligkeit der Vergütung / Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Therapie. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich gemäß der vereinbarten Zahlungsweise, d.h. in bar oder per Überweisung nach Rechnungsstellung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage. Maßgebend ist hierbei der Zahlungseingangstag. Nach Überschreitung des Zahlungsziels ist der Leistungserbringer (Frau Becker-Lingener) zur Berechnung von Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechtigt. Ist der Patient mit seinen Verpflichtungen im Rückstand, so ist L. Becker-Lingener Osteopathie vorbehaltlich sonstiger Ansprüche zur umgehenden Behandlungseinstellung berechtigt. Dadurch entstandene Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt und ggf. resultierende Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Die Rechnungsstellung annulliert keine der weiteren vereinbarten Termine (auch Serien-Termine), bedingt also nicht das Behandlungsende und ist auch nicht gleichbedeutend einer Kostendeckung aller bisher geleisteten Termine.
Änderung der AGB, Leistungsbeschreibung
Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), oder der Leistungsbeschreibung liegen in der jeweiligen Praxis aus und sind der Internetseite www.osteopathie-in-bremen.de zu entnehmen.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der anderen Klauseln nicht. Ist eine Klausel dieser Bedingungen nur zu einem Teil unwirksam, so behält der andere Teil seine Gültigkeit. Die Vertragsparteien sind gehalten, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst nahe kommt.